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Gemeinderichtplanung - Auswertung Mitwirkung
Die Mitwirkung zum Gemeinderichtplan fand vom 6. April bis 30. Juni 2021 statt. Schriftlich wurden 109 Rückmeldungen eingereicht. Aufgrund der Vielzahl an Stellungnahmen und der teilweise umfangreichen Anträge und Begründungen benötigte die Ortsplanungskommission und das Raumplanungsbüro ERR für die Auswertung wie bereits kommuniziert mehr Zeit als ursprünglich vorgesehen.
Zusammengefasst können folgende Hauptthemen genannt werden:
1. Planungszonen / Auszonung
Der Gemeinderichtplan führt die potenziellen Auszonungsflächen auf. Die potenziellen Auszonungsflächen zeigen, bei welchen Parzellen eine Auszonung / Teilauszonung zu prüfen ist. Darin enthalten sind auch potenzielle anrechenbare Umzonungsflächen. Im Rahmen der Mitwirkung wurden diverse Parzellen erwähnt, welche ebenfalls für eine Aus- oder Umzonung zu prüfen seien. Die potenziellen Flächen werden aufgrund der eingegangenen Anträge geprüft und eventuell überarbeitet. Allfällige davon betroffene Grundeigentümern werden vorgängig informiert. Unter Umständen sind weitere Planungszonen zu erlassen. Zudem wurde vermehrt erwähnt, dass gewisse Parzellen, auf denen Gewerbe vertreten ist, zur Gewerbezone zuzuweisen seien. Auch dies wird geprüft. Zu berücksichtigen ist dabei, dass eine Zuweisung zur Gewerbezone nur zulässig ist, wenn lediglich standortgebundenes Personal dort wohnhaft ist.
Wiederholt wurde nach dem im Gemeinderichtplan erwähnten Auszonungskonzept verlangt. Das Auszonungskonzept ist kein direkter Bestandteil der Richtplanung und somit auch kein Bestandteil der Mitwirkung. Im Rahmen der Überarbeitung des Zonenplans wird im dazugehörenden Planungsbericht der Prozess festgehalten, welcher zu den jeweiligen Auszonungen geführt hat.
2. Auszonung von Flächen im Wald- oder Gewässerabstand
Es wurde ein Gespräch mit dem Amt für Raum und Wald geführt betreffend der Auszonung von Flächen im Wald- oder Gewässerabstand. Die potenziellen Auszonungsflächen werden aufgrund diverser Anträge aus der Mitwirkung sowie der Erkenntnisse aus dem Gespräch mit dem Amt für Raum und Wald überarbeitet. Die definitiven Gewässerräume werden im Kanton Appenzell-Ausserrhoden ab 2023 ausgeschieden. Aus diesem Grund sind mögliche Gewässerraumflächen (noch) nicht berücksichtigt.
3. Verfahren und Unterlagen
Die Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen ist ein Arbeitspapier, welches der Erarbeitung des Gemeinderichtplans dient. Der Gemeinderichtplan ist behördenverbindlich. Er zeigt die von der Gemeinde angestrebte Entwicklungsrichtung. Im Rahmen der Mitwirkung bestand für die Einwohner und Einwohnerinnen die Möglichkeit, sich zu der Planung zu äussern. Im Rahmen der Erarbeitung des grundeigentümerverbindlichen Zonenplans wird erneut eine Mitwirkung stattfinden.
Wiederholt wurde kritisiert, dass die Planbeilagen nicht denselben Stand aufweisen. Bei den Planbeilagen handelt es sich lediglich um Arbeitspapiere, welche jeweils den letzten Bearbeitungsstand aufzeigen. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass die verwendeten Daten aus diversen Quellen wie z. Bsp. das Bundesamt für Statistik oder aus dem Geoportal stammen und daher nicht dieselbe Aktualität aufweisen können.
Der Gemeinderat hat entschieden, dass jede Eingabe einzeln und nicht gesammelt beantwortet wird. Der Gemeinderichtplan wurde inzwischen überarbeitet und vom Gemeinderat erlassen. Die Unterlagen wurden dem Regierungsrat zur Genehmigung eingereicht. Der überarbeitete Gemeinderichtplan und die weiteren Dokumente wurden auf der Homepage der Gemeinde Wolfhalden publiziert.
Der Gemeinderat bedankt sich bei allen Einwohnerinnen und Einwohner für die rege Teilnahme und das Interesse an der Ortsplanung.