Fragen und Antworten

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Ortsplanung finden Sie untenstehend. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie uns selbstverständlich gerne auch per Telefon (071 898 82 82) oder E-Mail (gemeinde@wolfhalden.ar.ch) kontaktieren.

Die Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen fasst die strategischen Stossrichtungen zusammen und beschreibt, wie sich die Gemeinde in Zukunft entwickeln soll. Mit der neuen raumplanerischen Ausgangslage ist insbesondere die ausreichende Siedlungsentwicklung nach innen nachzuweisen. Die Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen ist konzeptioneller Bestandteil des Gemeinderichtplans.

Der Gemeinderichtplan besteht aus dem Richtplan und den Richtplanbeschlüssen, welche konkrete Themengebiete oder Projekte beschreiben. Jeder Richtplanbeschluss umfasst Massnahmen, Zeithorizont und Verantwortlichkeiten. Die Massnahmen sind in den Richtplanbeschlüssen beschrieben und im Richtplan räumlich verortet. Der dazugehörende Planungsbericht bildet einen erläuternden Bestandteil des Gemeinderichtplans. Der Gemeinderichtplan muss den Vorgaben des kantonalen Richtplans entsprechen und wird vom Regierungsrat genehmigt. Er ist behördenwegleitend.

Richtpläne sind behördenwegleitend. Die in den Richtplänen aufgeführten Massnahmen dienen Behörden und Verwaltung als Handlungsanweisungen, die sie zu berücksichtigen haben. Die Richtpläne haben jedoch keine rechtsverbindliche Wirkung für Grundeigentümer und unterstehen deshalb auch nicht einem rechtsmittelfähigen Verfahren.

Die grundeigentümerverbindliche Umsetzung der verschiedenen Richtplaninhalte erfolgt in der Nutzungsplanung (Zonenplan und Baureglement). Der Zonenplan legt die Grundnutzung eines Grundstückes fest. Durch die Zonenzuweisung wird definiert, auf welchen Parzellen welche bauliche Nutzung zulässig ist.

Das Baureglement definiert einerseits die Regelbaumasse für die im Zonenplan ausgewiesenen Zonen und legt andererseits die weiteren Regelungen hinsichtlich des Baubewilligungsverfahrens in der Gemeinde fest. Das Baureglement detailliert und ergänzt dabei insbesondere die Vorgaben des kantonalen Baugesetzes.

Mittels Sondernutzungsplan (Überbauungs- und Erneuerungsplan) kann der Gemeinderat für spezielle Gebiete Sonderregelungen hinsichtlich der baulichen Möglichkeiten und Abweichungen vom Baureglement zulassen.

Zonenplan, Baureglement und Sondernutzungspläne sind grundeigentümerverbindlich. Die Zonenzuweisung und die Bestimmungen im Baureglement sowie in den Sondernutzungsplänen haben direkte rechtliche Wirkung auf die mögliche Nutzung des Grundstückes.

Mit dem Planungsbericht legt die Gemeinde gegenüber dem Kanton Rechenschaft über die Richtplanung ab. In diesem Bericht sind die wesentlichen Informationen enthalten. Die entsprechenden Unterlagen befinden sich im Downloadbereich.