Ortsplanung in Kürze

Mit der Annahme des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes im Jahr 2013 hat sich das Schweizer Stimmvolk klar zum besseren Schutz unserer freien Kulturlandschaft bekannt. Das Bevölkerungswachstum soll zukünftig vermehrt im Inneren der Siedlungen aufgefangen werden.

Der Kanton Appenzell-Ausserrhoden hat mit dem überarbeiteten kantonalen Richtplan Teil Siedlung und dem neuen kantonalen Baugesetz (seit 01.01.2019 in Kraft) die Grundlage für die Umsetzung der gewünschten Stossrichtung in der Raumplanung gelegt. Die Absichten müssen nun in den Ortsplanungen der Gemeinden aufgenommen und konkretisiert werden. Die Umsetzung geschieht durch die Überarbeitung des behördenverbindlichen Gemeinderichtplans sowie des eigentümerverbindlichen Zonenplans inkl. dem Baureglement.

Die Phasen im Überblick

1
Phase 1a - Erarbeitung Strategie der Innenentwicklung und Gemeinderichtplan

Schritt 1: Auslegeordnung
Ausgehend von den bestehenden Planungsinstrumenten wurden in einem ersten Schritt die Anliegen von Gemeinde, Region und Kanton eruiert, die Rahmenbedingungen definiert und die Grundlagen für das weitere Vorgehen erarbeitet.

Schritt 2: Analyse
Die verschiedenen Anliegen wurden miteinander verglichen, Übereinstimmungen und Konflikte aufgezeigt. Erledigte Massnahmen wurden aus dem Gemeinderichtplan entfernt. Parallel dazu wurden neue Handlungsfelder und Prioritäten definiert.

Schritt 3: Räumliches Konzept
Daraus ergaben sich die Grundzüge der räumlichen Entwicklung. Es wurde eine Gesamtsicht entwickelt, die als Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen einfloss und die Handlungsrichtlinien definierte.

Schritt 4: Gemeinderichtplan
Der Gemeinderichtplan definiert durch einzelne Richtplanbeschlüsse konkrete Handlungsfelder, welche die gewünschte längerfristige räumliche Entwicklung für das Gemeindegebiet umschreiben.

abgeschlossen
2
Phase 1b - Öffentliche Mitwirkung zur Strategie der Siedlungentwicklung nach innen und zum Gemeinderichtplan (April - Juni 2021)

Vorgängig zur Prüfung durch den Kanton startete der Gemeinderat die öffentliche Vernehmlassung. Die Bevölkerung war vom 06. April bis zum 05. Mai 2021 (Verlängerung bis zum 30. Juni 2021) eingeladen, an der Gemeindeentwicklung mitzuwirken. Die Rückmeldungen wurden geprüft und nach Möglichkeit im Gemeinderichtplan berücksichtigt.

abgeschlossen
3
Phase 1c - Kantonale Vorprüfung Gemeinderichtplanung

Die Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen und die Gemeinderichtplanung wurden durch das Departement Bau und Volkswirtschaft vorgeprüft. Die Rückmeldungen des Kantons wurden ausgewertet und in die Gemeinderichtplanung miteinbezogen.

abgeschlossen
4
Phase 1d - Genehmigung und Inkrafttreten Gemeinderichtplan

Nach dem Erlass durch den Gemeinderat am 07. März 2023 bedarf der Gemeinderichtplan der Genehmigung durch den Regierungsrat. Der Gemeinderat bestimmt nach vorliegender Genehmigung des Regierungsrates über den Zeitpunkt des gesamthaften Inkrafttretens des Gemeinderichtplans.

in Durchführung
5
Phase 2a - Erarbeitung Nutzungsplanung (Baureglement und Zonenplan)

Aufbauend auf dem Gemeinderichtplan wird der Zonenplan sowie das Baureglement an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie an die Gemeindeentwicklungsstrategie, welche der Gemeinderichtplan vorgibt, angepasst.

in Durchführung
6
Phase 2b - Öffentliche Mitwirkung zur Nutzungsplanung

Aufgrund des engen Zeitplans findet die öffentliche Vernehmlassung gleichzeitig mit der kantonalen Vorprüfung statt. Die Bevölkerung wird zum entsprechenden Zeitpunkt wiederum Gelegenheit bekommen, sich zur Nutzungsplanung äussern zu können. Die Rückmeldungen werden geprüft und in die Nutzungsplanung miteinbezogen.

ausstehend
7
Phase 2c - Kantonale Vorprüfung Nutzungsplanung

Die Nutzungsplanung wird durch das Departement Bau und Volkswirtschaft vorgeprüft. Die Rückmeldungen des Kantons werden geprüft und in die Nutzungsplanung miteinbezogen.

ausstehend
8
Phase 3 - Öffentliche Auflage

Die Nutzungsplanung ist öffentlich aufzulegen. Die Genehmigung erfolgt durch den Regierungsrat.

ausstehend