Ortsplanung in Kürze

Das Ziel: Entwicklung ermöglichen

Wie kann sich Wolfhalden in den nächsten 15 bis 25 Jahren entwickeln? Wo kann neuer Raum zum Arbeiten und Leben entstehen? Wie können wir unserer Landschaft langfristig Sorge tragen? Diese Fragen beantwortet die Gemeinde mit der Überarbeitung der Ortsplanung.

Wolfhalden soll in den nächsten Jahren massvoll wachsen. Dazu wird die Gemeinde das vorhandene Bauland innerhalb der Siedlung nutzen. Zudem soll in Wolfhalden als Schwerpunktgemeinde bezüglich Arbeitsplätze mehr Fläche zum Arbeiten entstehen. Damit will die Gemeinde Raum für ortsansässige und neue Betriebe schaffen und Entwicklungen ermöglichen. Mit dem neuen Schutzinventar nehmen wir gleichzeitig Rücksicht auf wertvolle und identitätsstiftende Gebäude und deren Umgebung.

Mit der Genehmigung der Ortsplanungsrevision kann die Entwicklung von Wolfhalden weitergehen:

  • Wir passen die Planungsinstrumente den neuen Gesetzen an.
  • Wir schaffen Planungssicherheit.
  • Wir richten Wolfhalden auf die Zukunft aus.
  • Wir ermöglichen Entwicklung.


Der Hintergrund: Zersiedelung bremsen, Landschaft schonen

2013 hat das Schweizer Stimmvolk klar Ja zum revidierten eidgenössischen Raumplanungsgesetz gesagt. Sowohl der Kanton Appenzell Ausserrhoden wie auch die Gemeinde Wolfhalden haben die Vorlage deutlich angenommen. Das Gesetz will die Zersiedelung bremsen und wertvolle Kultur- und Naturlandschaft erhalten. Die Gemeinden sollen das Bevölkerungswachstum verstärkt innerhalb der bestehenden Siedlung auffangen.

Für die Umsetzung des Gesetzes müssen alle Gemeinden in der Schweiz ihre Ortsplanung überarbeiten. Mit der Ortsplanungsrevision zeigt die Gemeinde Wolfhalden auf, wo in den kommenden Jahren neuer Raum für Wohnen und Arbeiten entstehen kann. Damit legt sie den Grundstein für die künftige Entwicklung.


Das Ergebnis: Nutzungsplanung erneuert

Der Gemeinderichtplan, der Zonenplan und das Baureglement bilden zusammen die Grundlage für die räumliche Entwicklung der Gemeinde. Den Gemeinderichtplan hat Wolfhalden bereits revidiert. 2023 hat die Gemeinde – abgestützt auf den genehmigten Gemeinderichtplan – den Zonenplan und das Baureglement (Nutzungsplanung) überarbeitet. Die Mitwirkung dazu führte die Gemeinde von Juni bis August 2023 durch. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind hier aufgeschaltet. Ab dem 3. November wird die Nutzungsplanung für 30 Tage öffentlich aufgelegt. Innerhalb der Auflagefrist können schriftliche Einsprachen mit bestimmten Begehren und begründet beim Gemeinderat eingereicht werden. Nach der Auflage erlässt der Gemeinderat die Nutzungsplanung. Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Referendum. Der Regierungsrat wird die Nutzungsplanung im Anschluss genehmigen.

Wir haben alle wichtigen Informationen zur Orts- und Nutzungsplanung sowie zur durchgeführten Mitwirkung in einem Flyer zusammengefasst. Hier geht's zum Download.

Der Zeitplan

1
Phase 1a - Erarbeitung Strategie der Innenentwicklung und Gemeinderichtplan

Schritt 1: Auslegeordnung
Ausgehend von den bestehenden Planungsinstrumenten wurden in einem ersten Schritt die Anliegen von Gemeinde, Region und Kanton eruiert, die Rahmenbedingungen definiert und die Grundlagen für das weitere Vorgehen erarbeitet.

Schritt 2: Analyse
Die verschiedenen Anliegen wurden miteinander verglichen, Übereinstimmungen und Konflikte aufgezeigt. Erledigte Massnahmen wurden aus dem Gemeinderichtplan entfernt. Parallel dazu wurden neue Handlungsfelder und Prioritäten definiert.

Schritt 3: Räumliches Konzept
Daraus ergaben sich die Grundzüge der räumlichen Entwicklung. Es wurde eine Gesamtsicht entwickelt, die als Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen einfloss und die Handlungsrichtlinien definierte.

Schritt 4: Gemeinderichtplan
Der Gemeinderichtplan definiert durch einzelne Richtplanbeschlüsse konkrete Handlungsfelder, welche die gewünschte längerfristige räumliche Entwicklung für das Gemeindegebiet umschreiben.

abgeschlossen
2
Phase 1b - Öffentliche Mitwirkung zur Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen und zum Gemeinderichtplan

Vorgängig zur Prüfung durch den Kanton startete der Gemeinderat die öffentliche Vernehmlassung. Die Bevölkerung war vom 06. April bis zum 05. Mai 2021 (Verlängerung bis zum 30. Juni 2021) eingeladen, an der Gemeindeentwicklung mitzuwirken. Die Rückmeldungen wurden geprüft und nach Möglichkeit im Gemeinderichtplan berücksichtigt.

abgeschlossen
3
Phase 1c - Kantonale Vorprüfung Gemeinderichtplanung

Die Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen und die Gemeinderichtplanung wurden durch das Departement Bau und Volkswirtschaft vorgeprüft. Die Rückmeldungen des Kantons wurden ausgewertet und in die Gemeinderichtplanung miteinbezogen.

abgeschlossen
4
Phase 1d - Genehmigung und Inkrafttreten Gemeinderichtplan

Nach dem Erlass durch den Gemeinderat am 07. März 2023 hat der Regierungsrat den Gemeinderichtplan an seiner Sitzung vom 13. Juni 2023 genehmigt. Der Gemeinderat hat dieses Planungsinstrument anlässlich seiner Sitzung vom 24. Oktober 2023 auf den 1. November 2023 in Kraft gesetzt.

abgeschlossen
5
Phase 2a - Erarbeitung Nutzungsplanung (Baureglement und Zonenplan)

Aufbauend auf dem Gemeinderichtplan wird der Zonenplan sowie das Baureglement an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie an die Gemeindeentwicklungsstrategie, welche der Gemeinderichtplan vorgibt, angepasst.

abgeschlossen
6
Phase 2b - Öffentliche Mitwirkung zur Nutzungsplanung (Juni-August 2023)

Aufgrund des engen Zeitplans fand die Volksdiskussion gleichzeitig mit der kantonalen Vorprüfung statt. Die Bevölkerung hatte vom 22. Juni bis 11. August 2023 Gelegenheit, sich zur Nutzungsplanung zu äussern. Die Rückmeldungen wurden geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt.

abgeschlossen
7
Phase 2c - Kantonale Vorprüfung Nutzungsplanung (Mai-Oktober 2023)

Die Nutzungsplanung wurde durch das Departement Bau und Volkswirtschaft vorgeprüft. Die Rückmeldungen des Kantons wurden ausgewertet und in die Nutzungsplanung einbezogen.

abgeschlossen
8
Phase 3 - Öffentliche Auflage (November 2023)

Die Nutzungsplanung wird ab dem 3. November für 30 Tage öffentlich aufgelegt.

in Durchführung